Eine entsprechende Vereinbarung ist Bestandteil eines neuen Vertrages zwischen Großbritannien und Australien. Dieser enthält eine Klausel, nach der die Regierungen beider Staaten sich verpflichten, bei den Providern ihres Landes auf die Umsetzung von Sperrverfügungen hinzuwirken, wenn der Vertragspartner eine entsprechende Anfrage stellt. Das berichtet das Magazin TorrentFreak. In der Praxis für die Rechteinhaber und Nutzer in den beiden Staaten dürfte das Abkommen erst einmal wenig Veränderung mit sich bringen. Denn hier gibt es jeweils ohnehin bereits vergleichbare Gesetzgebungen bezüglich dieses Themas und Rechteinhaber können die Sperrung von Webseiten in den DNS-Servern der jeweiligen Provider ohnehin vergleichsweise einfach durchsetzen.
Netzsperren werden in Handelsverträgen verankert - das birgt Probleme
Vereinbarungen über die Umsetzungen von Netzsperren sind erstmals Bestandteil eines größeren Handelsabkommens geworden. Sollte dies Schule machen, würde ein Ausweichen auf alternative DNS-Server, womit sich Blockaden heute leicht umgehen lassen, schwieriger.
Eine entsprechende Vereinbarung ist Bestandteil eines neuen Vertrages zwischen Großbritannien und Australien. Dieser enthält eine Klausel, nach der die Regierungen beider Staaten sich verpflichten, bei den Providern ihres Landes auf die Umsetzung von Sperrverfügungen hinzuwirken, wenn der Vertragspartner eine entsprechende Anfrage stellt. Das berichtet das Magazin TorrentFreak. In der Praxis für die Rechteinhaber und Nutzer in den beiden Staaten dürfte das Abkommen erst einmal wenig Veränderung mit sich bringen. Denn hier gibt es jeweils ohnehin bereits vergleichbare Gesetzgebungen bezüglich dieses Themas und Rechteinhaber können die Sperrung von Webseiten in den DNS-Servern der jeweiligen Provider ohnehin vergleichsweise einfach durchsetzen.
Eine entsprechende Vereinbarung ist Bestandteil eines neuen Vertrages zwischen Großbritannien und Australien. Dieser enthält eine Klausel, nach der die Regierungen beider Staaten sich verpflichten, bei den Providern ihres Landes auf die Umsetzung von Sperrverfügungen hinzuwirken, wenn der Vertragspartner eine entsprechende Anfrage stellt. Das berichtet das Magazin TorrentFreak. In der Praxis für die Rechteinhaber und Nutzer in den beiden Staaten dürfte das Abkommen erst einmal wenig Veränderung mit sich bringen. Denn hier gibt es jeweils ohnehin bereits vergleichbare Gesetzgebungen bezüglich dieses Themas und Rechteinhaber können die Sperrung von Webseiten in den DNS-Servern der jeweiligen Provider ohnehin vergleichsweise einfach durchsetzen.
Quelle: https://winfuture.de/news,129549.html
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