
Ab 1. September tritt das neue Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Das Neue dabei: Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung zukünftig als Sachleistungen erbracht. Das heißt, die Geldleistungssätze für Asylbewerber und Asylbewerberinnen sinken.
So bekommen alleinstehende Asylbewerber in Zukunft insgesamt 344 statt 354 Euro. Allerdings werden sie, wenn sie in Sammelunterkünften untergebracht sind, so behandelt, als lebten sie in einer Partnerschaft. Für sie gibt es mit einem monatlichen Satz von 310 Euro acht Euro weniger als bisher.
[Update] am 18.02.2023 17:57